Zehntverbrechen sind häufig[i].
Haintchener Pfarrer des 18. Jahrhunderts im Streit mit der Gemeinde um ihre Einkünfte
Zu den ältesten Schriftstücken, die im Pfarrarchiv aufbewahrt werden, gehören Klagen der Haintchener Pfarrer über Missstände bei der Abgabe des Zehnten[ii] durch die Gemeinde bzw. die Pfarrgenossen.
1. In der Amtszeit von Pfarrer Michael Bayer 1727-1734
Pfarrer Bayer wandte sich im Jahr 1727 an das kurtrierische Offizialat in Koblenz mit der Klage darüber, dass die Zehntpflichtigen in Abwesenheit Decimatoris[iii] oder der seynigen[iv] selbsten auszehnden und also liegen lassen was und wieviel sie wollen[v]. Darüber hinaus würde das Vieh auf die Felder getrieben, noch bevor der Fruchtzehnt eingeholt worden sei, wodurch erheblicher Schaden entstehe.
Im Jahr 1731 traten neue Beschwernisse hinzu: Einige Pfarrgenossen hatten Wiesenstücke, von denen der Heuzehnt zu entrichten war, umgegraben und zu Gärten gemacht in denen sie Gemüse zogen[vi]. Die Zehntabgabe wurde daraufhin mit dem Hinweis verweigert: Es seye nie der gebrauch gewesen, daß dergleichen gewächs verzehnd worden[vii]. Zudem trieb man auf verbliebene zehntbare Wiesen das Vieh zur Fütterung – Einbußen beim Heuzehnt waren somit zwangsläufig.
Auch zwei Jahre später war keine Besserung der Verhältnisse eingetreten. Pfarrer Bayer wandte sich nunmehr an den kurtrierischen Oberamtmann in Camberg, Johann Philipp Wilhelm von Hohenfeld[viii] mit der Bitte, entweder einen gütlichen Vergleich herbeizuführen, oder aber die Einhaltung der Zehntordnung durchzusetzen[ix]. Daraufhin ist es anscheinend tatsächlich zu einem Vergleich zwischen Pfarrer und Pfarrgenossen gekommen[x]. Darin anerkannte die Gemeinde Haintchen grundsätzlich die Zehntrechte der Pfarrei – ausdrücklich auch hinsichtlich der in Gärten umgewandelten Wiesen. Von den Erträgen dieser Gärten sollte zumindest teilweise ebenfalls der Zehnt erhoben[xi] und der Heuzehnt sollte ungeschmälert abgeführt werden.
2. In der Amtszeit von Pfarrer Johann Theodor Klemmer 1734- 1750
Im Jahr nach dem Amtsantritt von Pfarrer Klemmer wurden die zur Pfarrei gehörenden Wiesen durch die beiden Schultheißen und Feldgeschworene der Gemeinde vermessen und teilweise auch abgesteint[xii]. Hatte man durch diesen Schritt zu einer weiteren Klärung der alten Streitigkeiten beitragen wollen, so sah sich Pfarrer Klemmer spätestens im Jahr 1739 dennoch genötigt an das Offizialat in Koblenz zu schreiben.
Es ist die umfangreichste Beschwerdeschrift, die sich zu diesem Sachverhalt im Pfarrarchiv erhalten hat[xiii]: In 14 Punkten fasst Pfarrer Klemmer seine Klagen gegen die Gemeinde Haintchen zusammen. Anscheinend hat das Offizialat daraufhin einen Kommissar beauftragt, vor Ort die Beteiligten anzuhören[xiv]. Die Antworten der Gemeinde auf die Klagen ihres Pfarrers wurden nebeneinander aufgezeichnet. So können wir heute die Sicht beider Parteien einem Dokument entnehmen.
Insgesamt beziffert Pfarrer Klemmer die Ausfälle beim Zehnten auf nahezu 50 %. Erschwerend käme dazu, dass die zehntbaren Äcker und Wiesen der Pfarrei sämtlich in ertragsarmen Fluren gelegen seien, während die ertragreicheren Fluren an die anderen Zehntherren Abgaben entrichteten. Der Pfarrer aber habe – anders als diese – von seinen geringen Einkünften das Faselvieh des Dorfes[xv] zu unterhalten.
Die konkreten Vorwürfe gegen die Zehntpflichtigen ähneln denen, die schon Pfarrer Bayer erhoben hatte: Wiesen werden grün abgemäht oder das Vieh wird direkt darauf getrieben, sodass der Heuzehnt um 9-10 Wagen geschmälert würde. Die Einbußen beim Fruchtzehnt werden nicht nur darauf zurückgeführt, dass die Zehntpflichtigen eigenmächtig den Zehntanteil bestimmen, sondern auch auf Fehler beim Anbau, auf das Pflanzen von Obstbäumen auf die Felder, auf die Anlage von unnötigen Wegen auf den Feldern sowie auf das Fehlen von Zäunen und Hecken als Schutz vor dem Weidevieh. Die bestellten Schützen täten ihre Arbeit nicht, sodass die Tiere ungestört die Pfarrgüter abweiden könnten[xvi].
Die Gemeinde betont in ihren Antworten ausdrücklich, dass sie sämtliche Zehntrechte der Pfarrei grundsätzlich anerkennt. Freilich sei hier noch nie die kurfürstliche Zehntordnung vorgelesen worden, auf die sich der Pfarrer berufe und die die Zehntabgaben und Zehntstrafen regle[xvii]. Das von Seiten des Pfarrers beklagte Verhalten, geschehe allein aus Not: Wenn Mensch und Tier sich nicht zu erhalten wüssten, könne auch kein Zehnt entrichtet werden.
Sowohl Pfarrer als auch Gemeinde betonen ihre Bereitschaft zu einem Vergleich. Allerdings lassen die Äußerungen Pfarrer Klemmers klar erkennen, dass er etwaigen Zusagen der Gemeindevorsteher nicht vertraut. Er fordert stattdessen verbindliche, schriftliche Vereinbarungen.
Dazu scheint es nicht gekommen zu sein. Das belegen weitere Klagen Klemmers aus den Jahren 1743[xviii] und 1745[xix].
Als Antwort ließ das Offizialat Zehntordnung und den zugehörigen Strafkatalog durch das Sendgericht verlesen – zu mehr mochte man sich anscheinend nicht verstehen.
Daraufhin hat Pfarrer Klemmer wohl von weiteren Eingaben an nach Koblenz abgesehen. Im Pfarrarchiv finden sich noch ein weiteres Beschwerdeschreiben aus seiner Hand, das er allerdings im Jahr 1749 direkt an die Schultheißen und Vorsteher der Gemeinde Haintchen gerichtet hat[xx]. Diesmal ist das Abweiden eines der Pfarrei gehörenden Seifens[xxi] an der Kühtränke[xxii] Gegenstand der Klage. Interessanter als dieser Beschwerdepunkt ist freilich die Art und Weise, wie Pfarrer Klemmer hier argumentiert: Er appelliert zunächst an die Vernunft als Basis für einen Interessensausgleich. Seine eigene Position untermauert er durch den Hinweis auf die gemeinsam von Pfarrer Casel[xxiii] und den damaligen Vorstehern der Gemeinde schriftlich fixierten Besitzverhältnisse der Pfarrei. Könne die Gemeinde den Beweis führen, dass diese Aufzeichnungen den Sachverhalt nicht korrekt überliefern, werde er gerne auf seine Rechte verzichten. Explizit nimmt Klemmer abschließend auf seine Rolle als Seelsorger in Haintchen Bezug und erinnert daran, dass das Verhalten eines jeden Einzelnen am Ende seiner Tage dem göttlichen Gericht unterworfen sein wird[xxiv].
Der Appell an Vernunft, Einsicht und Gehorsam gegenüber den göttlichen Geboten tritt an die Stelle des Versuchs, über die weltliche Obrigkeit die Missstände in der Zehnterhebung abzustellen. Schultheißen und Amtmänner waren wohl eher darum besorgt, die Zehntrechte ihrer Herren in Haintchen durchzusetzen, als sich um die Belange des Pfarrers zu kümmern. Das Offizialat in Koblenz zog sich unter Hinweis auf die kurtrierische Zehntordnung aus der Angelegenheit zurück. So stand der Pfarrer letztlich allein der Gemeinde gegenüber[xxv].
3. In der Amtszeit von Pfarrer Gerlach Ponsar 1778-1789[xxvi]
Aus der Amtszeit von Pfarrer Ponsar haben sich die meisten Aktenstücke zum Thema „Zehntstreitigkeiten“ erhalten[xxvii]. Die Klagen sind dabei dieselben geblieben, die wir bereits von seinen Amtsvorgängern kennen[xxviii].
Zusätzlich tritt ein weiteres Konfliktfeld rund um die Zehnterhebung zu Tage: Im Jahr 1783 erging seitens der kurtrierischen Regierung die Anweisung, alle Zehntrechte verlässlich zu erfassen, schriftlich zu fixieren und dauerhaft vor Ort aufzubewahren[xxix]. In der Folgezeit kam es zu Auseinandersetzungen mit der Pfarrei Wolfenhausen. Auch sie verfügte über unbestrittene Zehntrechte in Haintchen[xxx]. Der Streit entbrannte um den Verlauf der Zehntgrenze zwischen Schindhecke[xxxi] und Silberhecke. Die Pfarrei Wolfenhausen verwies in dem Streit auf die Aufzeichnungen in ihrem Pfarrbuch und eine über Jahre geübte Praxis im Einziehen des Zehnts in diesem Bereich der Haintchener Gemarkung. Pfarrer Ponsar dagegen bestritt den Wert der Aufzeichnungen, da diese von Seiten der Pfarrei Haintchen nie bestätigt worden seien. Auch habe es durchaus Widerspruch gegen die Zehnterhebung durch den Wolfenhäuser Zehntheber gegeben, den dieser auch anerkannt und den bereits eingezogenen Zehntanteil zurückerstattet habe[xxxii].
In Ermangelung von verbindlichen schriftlichen Aufzeichnungen, bestellten Pfarrer Ponsar und das Haintchener Sendgericht betroffene Anrainer und ältere, kundige Bewohner ein, um von ihnen Aussagen über den genauen Verlauf der Zehntgrenze zu erhalten und zu protokollieren.
Der Konflikt blieb freilich bestehen, sodass die Pfarrei Wolfenhausen im Jahr 1787 das Amt Runkel anrief, um eine Klärung herbeizuführen. Dieses wiederum verurteilte in einem Schreiben an das Amt Camberg den verunglückten Versuch der Pfarrei Haintchen die sonsten sehr wohl bekannte Gränzen strittig zu machen. Zur Lösung schlug man von runkelischer Seite eine Absteinung auf der Grundlage der Wolfenhäuser Ansprüche vor[xxxiii]. Das Amt Camberg forderte daraufhin eine schriftliche Stellungnahme Pfarrer Ponsars ein[xxxiv].
Welche Lösung dieser Streit tatsächlich gefunden hat, lässt sich anhand der Überlieferung des Pfarrarchivs nicht nachzeichnen. Dagegen beklagte Pfarrer Ponsar in den Jahren 1788 und 1789 auch noch Übergriffe des kurtrierischen und des nassau-oranischen Schultheißen: Sie forderten für ihre Herren Abgaben ein, wo seiner Meinung nach allein der Pfarrei der Zehnt zustand[xxxv].
Mit dem Tod von Pfarrer Ponsar im Jahr 1789 endet auch die im Pfarrarchiv erhaltene Überlieferung zu den Zehntstreitigkeiten zwischen der Pfarrei und der Gemeinde Haintchen.
In den 1840er Jahren kam es zur allmählichen Ablösung des Zehnten im Herzogtum Nassau. Man sah in der alten Abgabe an die Kirche „[…] für die betroffenen Bauern ein schwer zu ertragendes wirtschaftliches Hemmnis […]“[xxxvi]. Der Staat übernahm es nun, sowohl die Besoldung der Pfarrer wie auch die Abgaben der Gemeindemitglieder zu kirchlichen Zwecken zu regeln.
Für Haintchen endete so ein jahrzehnteanhaltender Konflikt zwischen Pfarrer und Pfarrgenossen.
[i] Beschreibung der Pfarrei Haintchen am Ende des 18. Jahrhunderts, abgedruckt in: Alois Staudt, Beiträge zur neueren Kirchengeschichte, in: 600 Jahre Haintchen, 79-111, hier: 88.
[ii] Am weitesten reichen Aufzeichnungen zur Zehnterhebung in den erhaltenen Amtsbüchern zurück: Zehntlämmer-Ordnung von 1709, Fruchtzehnt-Ordnung von 1721 nebst Einspruch dagegen durch die Gemeinde von 1726; Pfarrarchiv Haintchen, Amtsbücher, Bd. 2. – Zu den Zehntrechten in Haintchen allgemein, Hellmuth Gensicke, Von den Anfängen bis zur Neuzeit, in: 600 Jahre Haintchen, 57-78, hier: 64-67.
[iii] Lat.: des Zehntherrn; gemeint ist der Haintchener Pfarrer.
[iv] Gemeint sind wahrscheinlich die Zehntheber bzw. Knechte oder Mägde des Pfarrers.
[v] Pfarrarchiv Haintchen, Kurtrierische Zeit, Mappe:Zehntstreitigkeiten; Pfarrer Michael Bayer an das kurtrierische Offizialat zu Koblenz, [Haintchen], o.D. – Die Antwort des Offizialats datiert vom 8. August 1727.
[vi] Im Jahr 1741 wurde ein Vergleich mit Ludwig Mollier geschlossen, der einen zehntpflichtigen Acker im Bodengarten zu seinem anstossenden Garten gezogen hatte, Pfarrarchiv Haintchen, Amtsbücher, Bd. 1.
[vii] Pfarrarchiv Haintchen, Kurtrierische Zeit, Mappe: Zehntstreitigkeiten; Pfarrer Michael Bayer an das kurtrierische Offizialat zu Koblenz, [Haintchen], o.D. – Die Antwort des Offizialats datiert vom 10. Juli 1731.
[viii] Johann Philipp Wilhelm von Hohenfeld (1693-1754), 1706-12 Kanoniker an St. Burkard in Würzburg, kaiserlicher Rat, Erzschatzmeister und Reichspfennigmeister, kurtrierischer Geheimer Rat, seit 1716 Oberamtmann in Camberg, Limburg, Villmar und Wehrheim, verheiratet mit Maria Klara Elisabetha von Kesselstadt; Ulrich Lange (Hg.), Hohenfeld-Gedenktafeln, Bad Camberg 1985, 51.
[ix] Pfarrarchiv Haintchen, Kurtrierische Zeit, Mappe: Zehntstreitigkeiten; Pfarrer Michael Bayer an Oberamtmann Johann Philipp Wilhelm von Hohenfeld, [Haintchen], 4. Mai 1733.
[x] Ebd. – Text erhalten auf der Rückseite, Haintchen, 1733, ohne Unterschriften, möglicherweise Fragment.
[xi] Pfarrer Ponsar erwähnt im Jahr 1789, dass in Haintchen auch von „…Erbsen, Linsen, Wicken […] auch Kohl“ der Zehnt gegeben würden; zit. nach Alois Staudt, Beiträge zur neueren Kirchengeschichte, in: 600 Jahre Haintchen, 79-111, hier: 88; s. dazu auch Pfarrarchiv Haintchen, Amtsbücher, Bd. 3.
[xii] Folgen die der Pfarr zu Haindtgen zugehörigen Wießen, welche Anno 1735 d. 20t Octobris durch beyde Schultheißen und andere Geschworene dahier seynd gemessen, theils auch abgesteint worden, Pfarrarchiv Haintchen, Bd. 2; ebd. Eine weitere Vermessungsnotiz vom 13. November 1750.
[xiii] Gravamina Pastoris Haintgensis contra Communitatem daselbsten; Pfarrarchiv Haintchen, Kurtrierische Zeit, Mappe: Zehntstreitigkeiten.
[xiv] Zu folg deß unter dem 24.t april 1739 von einem hochwürdig. Consistorio zu Coblentz erlasssenen Decret ist die anbefohlene Commission von H. Commissarius anno eod. d. 2. May vorgenommen worden […]; ebd.
[xv] […] das Ziehviehe, Ochs und Eber, nicht den Stern Hammel aber zu halten, […]; zit. nach Alois Staudt, Beiträge zur neueren Kirchengeschichte, in: 600 Jahre Haintchen, 79-111, hier: 86; Pfarrarchiv Haintchen, Amtsbücher, Bd. 4: Onera Pastoris […] 3. Mus Pastor den gemeinen Farrn [Farre/n = Stier], und Eber für hiesige Herde halten. […].
[xvi] Ergänzt werden die Klagen Klemmers noch durch den Hinweis, dass er bei der Holzverteilung nicht den zustehenden Anteil erhalte, was ihn dazu zwinge, grünes Holz zu verfeuern. Auch seien Kirche, Pfarr- und Schulhaus in einem erbärmlichen Zustand.
[xvii] Eine Abschrift der kurfürstlichen Zehntordnung vom 8. Oktober 1731 in: Pfarrarchiv Haintchen, Amtsbücher, Bd. 2. – Die Abschrift datiert vom 10. August 1732.
[xviii] Pfarrarchiv Haintchen, Kurtrierische Zeit, Mappe: Zehntstreitigkeiten; Pfarrer Johannes Theodor Klemmer an das kurtrierische Offizialat zu Koblenz, [Haintchen], o.D. – Die Antwort des Offizialats datiert vom 10. September 1743.
[xix] Pfarrarchiv Haintchen, Kurtrierische Zeit, Mappe: Zehntstreitigkeiten; Pfarrer Johannes Theodor Klemmer an das kurtrierische Offizialat zu Koblenz, [Haintchen], o.D. – Die Antwort des Offizialats datiert vom 16. Juli 1745 und ebd. Pfarrer Johannes Theodor Klemmer an das kurtrierische Offizialat zu Koblenz, [Haintchen], o.D. – Die Antwort des Offizialats datiert vom 23. Juli 1745. Die darin enthaltenen Klagepunkte belegen, dass die bekannten Missstände nicht beseitigt worden waren.
[xx] Pfarrarchiv Haintchen, Kurtrierische Zeit, Mappe: Zehntstreitigkeiten; Pfarrer Johannes Theodor Klemmer an Schultheißen und Vorsteher der Gemeinde Haintchen, Haintchen, 13. Juni 1749.
[xxi] Das Wort „Seifen“ bezeichnet eine feuchte, bzw. auch wasserführende Senke (Graben); Rüdiger Fluck, Flurnamen, Walddistrikte …, Haintchen, 2002.
[xxii] Heute: Gemarkung Haintchen, Flur 14, Oberhain. Zur Lage der Kuhtränke („KoytränK“), s. Rüdiger Fluck, Flurnamen, Walddistrikte …, Haintchen, 2002.
[xxiii] Adam Casel wird von 1664-1699 als Pfarrer in Haintchen erwähnt; Alois Staudt, Beiträge zur neueren Kirchengeschichte, in: 600 Jahre Haintchen, 79-111, hier: 105.
[xxiv] Zu diesem freye müthigen Entschluß hat mich sonderlich in dieser H. Missions Zeit mein und Ewer seelen Ewiges heyl angetrieben, als worüber mir sonderlich die sorg von gott anbefohlen ist, damit wir ja nit mit allen unsren Vermeinten guten werken ewig verlohren gehen; Pfarrarchiv Haintchen, Kurtrierische Zeit, Mappe: Zehntstreitigkeiten; Pfarrer Johannes Theodor Klemmer an Schultheißen und Vorsteher der Gemeinde Haintchen, Haintchen, 13. Juni 1749.
[xxv] Die Tragweite des jahrelangen Zehnt-Konflikts mit der Gemeinde wurden beim Bau der neuen Pfarrkirche sichtbar: Als Inhaber des nominell größten Zehntanteils, sollte Klemmer auch den Löwenanteil der Baukosten tragen ASdQ 3 (2018).
[xxvi] Aus der Amtszeit der unmittelbaren Nachfolger Pfarrer Klemmers, Ferdinand Damian Miger (Amtszeit: 1750- 1756) und Peter Jakob Brixius (Amtszeit: 1756-1778) haben sich im Pfarrarchiv keine Dokumente zu Zehntstreitigkeiten erhalten. – Im Jahr 1754 wurde eine Sendstrafe gegen Johann Georg Roth verhängt, wegen eines in den pfarr-zehenden gehörigen stücklein Wies im oberhahn am marck-weeg gelegen, Pfarrarchiv Haintchen, Amtsbücher, Bd. 2. In den Jahren 1774-76 ist es zu Klagen von Pfarrer Brixius gegen den nassau-oranischen Schultheißen Johann Satorius wegen Zehntunterschlagungen gekommen, s. dazu HHStAW 172, Nr. 1567.
[xxvii] Insgesamt handelt es sich um 15 Einzelstücke aus der Zeit zwischen 1783 und 1789. In dem Konvolut befindet sich auch ein Aktenstück zum Streit um die Mühlfreiheit des Haintchener Pfarrers aus dem Jahr 1787.
[xxviii] Im Pfarrarchiv hat sich eine Aufstellung mit elf und eine mit 13 Klagepunkten über Missbräuche im Zehnten aus der Feder von Pfarrer Ponsar erhalten. Erstere lässt sich in die Zeit nach Juli 1788 datieren.
[xxix] Pfarrarchiv Haintchen, Kurtrierische Zeit, Mappe: Zehntstreitigkeiten, Haintchen, 21. Dezember 1783. – Zum Sachverhalt wurden damals drei best belehrte, und selbst erfahrene Personen vorgeladen, befragt und ihre Aussagen protokolliert. Eine Anfrage des Camberger Pfarrers und Landdechanten Capsar Schmid zu den Zehntverhältnissen in Haintchen nebst den darauf erteilten Antworten aus dem Jahr 1784; ebd. Eine Aufstellung der Bona vidualia (des unbeweglichen Pfarrvermögens „Widum“) in: Pfarrarchiv Haintchen, Amtsbücher, Bd. 4.
[xxx] Dazu: Hellmuth Gensicke, Von den Anfängen bis zur Neuzeit, in: 600 Jahre Haintchen, 57-78, hier: 64-67.
[xxxi] Heute: „Auf dem Schend“, „Schend“, Gemarkung Haintchen, Flur 6; s. Rüdiger Fluck, Flurnamen, Walddistrikte …, Haintchen, 2002.
[xxxii] Frage, Welche die Zehndgränzen seyn zwischen mir, und H. Pfarrer von Wolfenhausen?, Pfarrarchiv Haintchen, Mappe: Zehntstreitigkeiten; Haintchen, 21. Dezember 1783. – Zum Sachverhalt befragt wurden: Philipp Urban, Feldgeschworener und Sendschöffe, Philipp Kratzner, ehemaliger Zehntheber der Pfarrei und Matthias Urban.
[xxxiii] Pfarrarchiv Haintchen, Mappe: Zehntstreitigkeiten, Amt Runkel an Amt Camberg, Runkel, 17. November 1787, Kopie. – Das Amt Runkel hatte zum Sachverhalt sowohl den Pfarrer von Wolfenhausen sowie die Zehntheber befragt und ein Protokoll der Befragung nach Camberg übersandt. Von dort erhielt Pfarrer Ponsar eine Kopie des runkelischen Schreibens nebst dem beigefügten Protokoll.
[xxxiv] Die Stellungnahme von Pfarrer Ponsar hat sich im Pfarrarchiv leider nicht erhalten. Etwa zeitgleich scheint eine neuerliche Aufforderung der kurtrierischen Regierung zur Aufzeichnung der Zehntrechte ergangen zu sein; Pfarrarchiv Haintchen, Kurtrierische Zeit, Mappe: Zehntstreitigkeiten, Haintchen 4. Dezember 1787. Zur Klärung des Sachverhalts wurden wiederum kundige Bewohner/innen befragt: Jakob Jakobi und Anna Maria Höhn als Besitzer/in von zehntpflichtigem Ackerland an der Zehntgrenze zur Pfarrei Wolfenhausen und Matthias Urban als Zehntheber der Pfarrei, Philipp Kratzner als ehemaliger Zehntheber, Johannes Bös als Sendschöffe und der Schulmeister Johannes Klee. In ihren Aussagen finden sich auch interessante Angaben zum Zeitpunkt der Urbarmachung von Ackerflächen, Pfarrarchiv Haintchen, Mappe: Zehntstreitigkeiten, Haintchen, Sendgericht, 4. November 1787.
[xxxv] Pfarrer Ponsar wandte sich in dieser Sache sowohl an das kurtrierische Offizialat, an das Amt Camberg und an seinen Verwandten, den kurtrierischen Kellereiverwalter Johann Heinrich Lauer; Pfarrarchiv Haintchen, Kurtrierische Zeit, Mappe: Zehntstreitigkeiten. Darin auch die Schilderung eines ähnlich gelagerten Falls in Camberg durch Pfarrer Caspar Schmid an das kurtrierische Offizialat.
[xxxvi] Winfried Schüler, Das Herzogtum Nassau, Wiesbaden 2006, 139-144, hier: 139. – Akten zur Zehntablösung in Haintchen in: Pfarrarchiv Haintchen, Nassauische Zeit, Mappe: Finanzangelegenheiten der Pfarrei, Zehntablösung.