Archivstück des Quartals II. 2018
Ein Grab in der Kirche
Das heute gültige Kirchenrecht bestimmt, dass Verstorbene nicht in Kirchen begraben werden dürfen. Lediglich Papst, Kardinäle und Bischöfe können in ihren Kirchen beigesetzt werden[1].
Das hier vorzustellende Archivstück gewährt einen Einblick in eine ältere und abweichende Praxis: Philipp Rau und seine Ehefrau Anna Maria errichten 1766 eine Stiftung zugunsten der Kirche des Hl. Nikolaus in Haintchen und verbinden damit den Wunsch in dieser Kirche beigesetzt zu werden.
Während Anna Maria Rau später diesen Wunsch wieder aufgab, ist ihr Ehemann seinerzeit in der Haintchener Kirche beigesetzt worden. Im Jahr 1980 wurde bei Renovierungsarbeiten sein Grabstein in der Kirche aufgefunden – allerdings ohne Überreste eines Begräbnisses[2]. Diese Tatsache lässt sich möglicherweise durch den Hinweis auf bereits früher stattgefundene Restaurierungsarbeiten am Kirchenfußboden[3] erklären, bei denen die Grabstätte bzw. vorhandene Reste entfernt, der Grabstein aber aus Pietätsgründen gesichert wurde.
Da sich keine Hinweise auf weitere Bestattungen in der Kirche finden, ist die Beisetzung Philipp Raus jedenfalls als eine Besonderheit anzusehen. Zumal er, im Unterschied etwa zu dem 1801 in der Camberger Pfarrkirche beigesetzten Pfarrer Caspar Schmid[4], kein Geistlicher war. Auch finden sich im Pfarrarchiv zahlreiche Hinweise auf weitere, z.T. weitaus höher dotierte Stiftungen, die aber nicht mit dem Wunsch nach einem Grab in der Kirche verbunden wurden[5].
Die Gewährung eines Begräbnisses in der Kirche hob Philipp Rau unter seinen Mitbürgern, die auf dem Friedhof rund um die Kirche bestattet wurden, hervor.
Vielleicht ist in einem besonderen Engagement Raus für den Neubau der Pfarrkirche die Ursache hierfür zu suchen: So stellte er etwa „Überbrückungskredite“ zur Verfügung, um eine zügige Abwicklung des lange verzögerten Baus zu gewährleisten[6] und er beherbergte den Maler Schamo (Jameau), als dieser die Gemälde in der Pfarrkirche anfertigte[7].
[1] S. Codex Iuris Canonici 1983, Can. 1241
[2] S. dazu: Willi Hamm, Renovierung der Pfarrkirche St. Nikolaus in der Zeit von 1980-1988, in: 600 Jahre Haintchen, 283.
[3] Eine umfassende Renovierung erfolgte 1868 bei der 1871 auch der Fußboden erneuert wurde, s. die betreffenden Kirchenrechnungen im Pfarrarchiv.
[4] S. dazu u.a. Karl Rudloff, Die Pfarrgemeinde St. Peter und Paul in der Neuzeit, in: Camberg, 700 Jahre Stadtrechte, 221.
[5] S. z.B. Stiftung des Stiftung der Familie Roth 1766, Stiftung des ehem. "holländischen“ Soldaten Heinrich Eschweiler 1766, Stiftung der Familie Rau zum Hl. Antonius Abbas 1766 uvm.
[6] S. Rechnung zum Kirchenbau im Pfarrarchiv.
[7] Ebd.
Pfarrarchiv Haintchen
Amtsbuch Bd. 3, pag. 34
Haintchen, 11. November 1766
Philipp Rau[1] und seine Ehefrau Anna Maria stiften der Kirche 30 Rheinische Gulden und verbinden damit den Wunsch, in der Kirche beigesetzt zu werden.
(Lesefassung[2])
Item[3] Herr Philipp Rau übergibt abermals[4] dreißig Floren rheinisch[5] der Kirche hier zu Haintchen, damit er und seine Ehefrau Anna Maria in der Kirche begraben werden bei dem Taufstein; und zwar sind diese dreißig Floren nur allein für das Begräbnis der obigen beiden Eheleute zu verstehen, und nicht für die Familie. Diese dreißig Floren sollen gleich nach dem Tod des Philipp Rau der Kirche überreicht werden, wovon die Kirch also 15 Floren für das Begräbnis des Philipp Rau ohne fernere Last[6] zieht; für die anderen 15 Floren wird jährlich eine Heilige Messe vom Herrn Pastor hier zu Haintchen für die genannten beiden Eheleute, so lang die Anna Maria Rau lebt, gelesen. Nach dem Tod der Ehefrau Anna Maria Rau soll dieselbe in der Kirche neben ihrem Ehemann Philipp Rau begraben werden. So dann wird die Heilige Messe nicht mehr gelesen, sondern es bleiben der Kirche diese 15 Floren wie die oben genannten 15 Floren ganz frei und ohne fernere Last. Sollte aber die Frau Rau hier in der Kirche sich nicht begraben lassen, oder sich an einem anderen Ort in eine andere Kirche begraben lassen, wo sie versterben wird, oder gar in keiner Kirche begraben werden wollen, so blieben dennoch die oben genannten 15 Floren hier der Kirche zu einem lesenden Anniversarium[7] der genannten beiden Eheleute, wovon der Herr Pastor und der Schulmeister samt Kirche ihre Jura[8] gleichwie von anderen dergleichen fundierten Anniversarien[9] bekommen;
also bescheinige P[eter] J[acob] Brixius[10] Pfarrer m.p.[11]
Genannte Anna Maria Rau hat nach dem Tod ihres Ehemanns Philipp Rau, bei mir unterzeichnendem Pastor wie dann auch bei ihren Kindern ausgesagt, dass sie nicht in der Kirche begraben werden möchte. Da sie nun den 18ten April 1776 von der Welt abgestorben und auf dem Kirchhof begraben worden ist, so wird weiter für die genannten 15 Floren jährlich ein Anniversarium gelesen für die beiden verstorbenen Eheleute Philipp Rau und Anna Maria Rau, und zwar in dem Monat Juli, wie (im Verzeichnis) aufgeschrieben zu ersehen ist. Diese 15 Floren sind ebenso, wie die obigen 15 Floren für das Begräbnis in die Kirche für ihren verstorbenen Ehemann Philipp Rau der Kirche richtig ausgezahlt worden.
[1] Philipp Rau hatte beim Neubau der Kirche eine maßgebliche Rolle gespielt, s. dazu Rechnung über den Kirchenbau im Pfarrarchiv. Auch bei der Errichtung der Frühmesserei war er durch die Stiftung eines Wohnhauses für den Frühmesser beteiligt. Darüber hinaus wirkte er als Gerichtsschöffe.
Wie hier beschrieben, wurde Philipp Rau in der Kirche beigesetzt. Bei Renovierungsarbeiten im Jahr 1980 wurde sein Grabstein aufgefunden und nach der Renovierung im Eingangsbereich des Turms angebracht.
[2] Der Text des Originals wurde in Rechtschreibung und Stil dem heutigen Sprachgebrauch angepasst.
[3] Lat.: Gleichfalls, ebenfalls.
[4] Philipp Rau hatte bereits zuvor eine Stiftung zugunsten der Kirche errichtet.
[5] Andere Bezeichnung für Rheinische Gulden.
[6] Ohne weitere Verpflichtung.
[7] Lat.: Jahramt. Es wurden gesungene und gelesene Jahrämter unterschieden.
[8] Lat.: Rechte (hier: Einkünfte)
[9] gestiftete Jahrämter
[10] Brixius wurde nach 1756 Pfarrer in Haintchen und wirkte hier bis 1778.
[11] Lat. Abkürzung: Mit eigener Hand.